Kostenübername
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur anteiligübernommen. Die Bedingungen für eine Kostenbeteiligung unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Es liegt in der Verantwortung der Patientinnen und Patienten, sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse zu informieren, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen in vielen Fällen, abhängig vom jeweiligen Tarif. Auch hier gilt: Die Klärung der Erstattungsfähigkeit liegt in der Verantwortung der Versicherten. Ich übernehme keinerlei Gewähr oder Haftung für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.
Ich rechne nach der Gebührenübersicht für Heilpraktiker (GebüH) ab. Die Höhe des Behandlungsbetrages richtet sich nach der erbrachten Leistung und kann daher variieren. Eine allgemeine Aussage zur genauen Höhe der Kosten ist nicht möglich. Gerne beantworte ich Ihre Fragen dazu persönlich.